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Übertragungsformen / Kaufpreismodelle

Sie haben für die Nachfolgeregelung verschiedene Möglichkeiten. Diese sind grundsätzlich:

Rein familieninterne Nachfolge

Zunächst müssen Sie sich die Frage beantworten, ob es in Ihrer Familie einen geeigneten Nachfolger gibt und was Sie von ihm erwarten. Alle Überlegungen Ihrerseits müssen von dem Gedanken getragen sein, die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens sicherzustellen.

Bei der rein familieninternen Nachfolge unterscheidet man zwischen einer endgültige Nachfolgeregelung per Testament oder Erbvertrag oder der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung oder Veräußerung an den Nachfolger.

Hybride Modelle

Eigentümer- und Unternehmernachfolge sind hierbei getrennt und die Nachfolge kann an familieninterne als auch familienexterne Personen übergeben werden.

Hält der Unternehmer an seinem Eigentum noch sehr fest, ist die Verpachtung eine Möglichkeit, die Führung des Unternehmens weiterzugeben. Dem Unternehmer werden somit laufende Einnahmen gesichert, die er als Altersversorgung nutzen kann, vorausgesetzt, es handelt sich um einen Pächter, der den Betrieb zuverlässig und langfristig führt.

Rein familienexterne Nachfolge

Verkauf

Erst wenn sich in der Familie keine geeignete Person für die Nachfolge findet und auch die Fortführung des Unternehmens durch einen Fremdgeschäftsführer mit der Familie in der Gesellschafterfunktion sich als nicht dauerhaft erweist, wird der Verkauf des Unternehmens ins Auge gefasst. Beim Verkauf muss der Unternehmer sich komplett von seinem Lebenswerk trennen. Aus diesem Grund wird die Entscheidung zum Verkauf immer wieder hinausgeschoben. Deshalb bleibt mancher Unternehmer bis weit über das Rentenalter hinaus in der operativen Geschäftsführung.

Grundsätzlich unterscheidet man drei verschiedene Formen des Verkaufes:

Verkauf an Dritte

Beim Verkauf an Dritte wird das gesamte Unternehmen mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten an einen externen Nachfolger verkauft.

Der neue Inhaber kann über sein neu erworbenes Eigentum frei verfügen und es auch sofort als Sicherheit für evtl. übernommene Kredite einsetzen.

Es kann von Vorteil sein, wenn der Übergang gemeinsam gestaltet wird, indem der ehemalige Unternehmer den Nachfolger über eine bestimmte Zeit (6 Monate bis 2 Jahre) in das Unternehmen einführt und ihn berät.

Dabei ist allerdings wichtig, dass sich beide aufeinander abstimmen, d. h., dass die „Chemie“ stimmt.

Es kann auch zu einer schrittweisen Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft kommen, was den Vorteil hat, dass die Übergabe in Etappen erfolgen kann. Der Nachfolger wird am Betrieb als Mitgesellschafter beteiligt und hat Zeit, sich einzuarbeiten.

Management Buy-Out (MBO)

In vielen Familienunternehmen gibt es qualifizierte und hoch motivierte Führungskräfte, die in der Lage sind, die Unternehmernachfolge anzutreten. Sie sind mit allen betrieblichen Belangen genauestens vertraut und können das Unternehmen ohne Anlaufschwierigkeiten weiterführen.

Der Vorteil besteht darin, dass das Management das Unternehmen kennt. Dies erleichtert oft die Verkaufsverhandlungen, und auch das Risiko späterer Inanspruchnahme (Mängelgewährleistung oder Täuschung) wird deutlich reduziert. Der Nachteil für das Unternehmen besteht in der „Betriebsblindheit“ der Nachfolger, weshalb weniger Innovationen im Unternehmen zu erwarten sind.

Management Buy-In (MBI)

Auch profilierte Brancheninsider kommen als Kandidaten in Frage (MBI). Sie verfügen zwar nicht über spezifisches Firmenwissen, können aber Erfahrungen und wertvolles Know-how einbringen. Das sichert ihnen ebenfalls gute Erfolgschancen bei der Fortführung des Unternehmens.

Kleine Aktiengesellschaft

Ein Verkauf bzw. Teilverkauf wird eventuell erleichtert durch die Umwandlung in eine kleine AG.

Die kleine Aktiengesellschaft ist eine Möglichkeit, das Vermögen und operative Geschäft zu trennen. Es bietet sich für kleine und mittlere Unternehmen die Gründung einer sogenannten „kleinen AG“ an. Das Vermögen kommt damit in die Hände der Aktionäre und das operative Geschäft wird durch den Vorstand ausgeübt. Dieser kann sich bei seiner Tätigkeit Rat und Unterstützung beim Aufsichtsrat holen.

Für den Verkauf des Unternehmens ist sehr wichtig, den wirtschaftlich günstigen Zeitpunkt abzuwarten, um einen befriedigenden Preis für das Unternehmen zu erhalten. Der Verkäufer darf auf keinen Fall der Ansicht sein, dass der Unternehmer sein Unternehmen verkaufen muss, denn das stärkt seinen Verhandlungsspielraum. Die Ungewissheit wirkt sich auch negativ auf die Mitarbeiter aus. Es steigt das Risiko, dass wertvolle Mitarbeiter in Schlüsselpositionen das Unternehmen verlassen, weil ihnen ihre persönliche Perspektive nicht mehr gesichert erscheint.

 

Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine umfangreiche Aufgabe. Daher ist es nötig, den Unternehmensverkauf strategisch vorzubereiten.

Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Die Vorbereitungen dazu erfordern Zeit.

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