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Glossar

Amortisation

Unter Amortisation versteht man den Rückfluss des eingesetzten Kapitals (z. B. für eine Investition) durch in der Zukunft erwirtschaftete Erträge. Die Amortisationsdauer definiert den Zeitraum, bis zu dessen Ende die erwirtschafteten Erträge das eingesetzte Kapital wieder hereinbringen und ist ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Investition.

Asset Deal

Bei dieser Form des Unternehmenskaufs bzw. -verkaufes werden die Wirtschaftsgüter (engl. assets) des übernommenen Unternehmens in das Vermögen des übernehmenden Unternehmens übertragen (Immobilien, Grundstücke, Maschinen, usw.). Vertraglich geregelt werden müssen die Fragen, inwieweit der Erwerber für vom bisherigen Unternehmensinhaber begründete Verbindlichkeiten haftet und welches Recht auf die Übernahme anzuwenden ist.

Basel II

Der sogenannte Basler Akkord war ein Regelwerk aus dem Jahr 1988, mit dem der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Eigenmittelvorschriften für die international tätigen Banken seiner Mitgliedsstaaten (die G10) erließ => "Basel I". Ziel war es, die Geschäftsrisiken von Banken im Wege der Bankenaufsicht zu begrenzen und damit das Finanzsystem insgesamt zu stärken. Um an die laufenden Entwicklungen des Bankgewerbes anzuschließen, wurde 1999 mit der Überarbeitung dieser Vorschriften (daher der Name "Basel II") begonnen, die von allen Kreditinstituten in der EU seit 1. Jänner 2008 verpflichtend anzuwenden sind.

(Quelle: http://www.oenb.at/)

Basel III

Obwohl Basel I und II dazu dienten, Bankpleiten aufgrund einer zu geringen Eigenkapitalquote, wie 1979 der Zusammenbruch der Kölner Herstatt-Bank, zu vermeiden, folgte 2007 mit der weltweiten Finanzkrise die Lehman Brothers-Pleite. Der Zusammenbruch der Bank zog weitreichende Folgen auf dem Finanz- und Wirtschaftsmarkt mit sich.

Das Ziel von Basel III war die Stärkung des Kernkapitals der Banken. Als Kernkapital gilt die Summe aus dem Geschäftskapital und den Gewinnrücklagen.

Um das Eigenkapital weiter zu stärken, wurden im Rahmen von Basel III folgende Schritte angedacht:

  • Hybridkapital, das eine gewisse Motivation zur Rückzahlung einbindet, gilt nicht mehr als Klasse I-Kapital.
  • Klasse II-Kapital wird durch internationale Standards, nicht mehr auf nationaler Ebene definiert.
  • Klasse III-Kapital entfällt.

Im Vordergrund sollten künftig die Eigenkapitalinstrumente stehen, die bei Verlusten auch in der Haftung sind. Nachrangdarlehen verlieren an Attraktivität, das Fortführungsprinzip bei Verlusten wird stärker betont.

(Quelle: http://www.oenb.at/)

Basel IV

Das Jahr für das Inkrafttreten von Basel III ist 2019. Noch vor dem Start wurden jedoch noch strengere Regularien in Bezug auf die Eigenkapitalanforderungen der Banken gestellt. Basel IV wurde daher auf den Weg gebracht, Start sollte 2022 sein, spätestens 2027. Im November 2019 verkündete die EU-Kommission, dass die Anwendung der neuen Regularien nicht vor Ende 2026 eintreten werde. Bis Juni 2020 sollen die Basel IV-Regelungen auf EU-Ebene in Gesetzesform vorgelegt werden. Die Einführung wurde April 2020 vom Baseler Ausschuss von 2022 auf 2023 verschoben und erneut zur Diskussion gestellt (10).

Während sich die Änderungen bei Basel III in erster Linie auf die Erhöhung von Qualität und Quantität in Bezug auf Liquidität und Kapital bezogen, die Eigenkapitalquote der Banken, zielt Basel IV auf die Kapitalquote ab.

Benchmark

Unter Benchmarking (dt. Maßstab) versteht man den Vergleich mit einem Referenzwert. Benchmarking wird beispielsweise angewendet, um im Rahmen einer Unternehmensanalyse eine Aussage zu erhalten, wo Einsparungspotentiale schlummern. Dazu werden Kennzahlen des analysierten Unternehmens mit einem Branchendurchschnitt oder einem Konkurrenzunternehmen verglichen. Eine reine Kennzahlenanalyse lässt jedoch strukturelle Unterschiede zwischen den Vergleichsobjekten außer Acht, die zusätzlich mit einbezogen werden sollten, in der Praxis aber oft nicht vorliegen.

Beteiligungskapital

Beteiligungskapital ist eine Möglichkeit, das Eigenkapital aufzustocken. Fremdfirmen oder Privatleute erwerben Anteile an Unternehmen und beteiligen sich damit am Unternehmen in der Erwartung, dass das Unternehmen nach einigen Jahren Gewinne erwirtschaftet und/oder sie die Anteile gewinnbringend weiterverkaufen können.

Bonität

Die Bonität drückt die Kreditwürdigkeit und künftige Zahlungsfähigkeit eines Schuldners (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten) aus. Banken ermitteln die Bonität ihrer Kunden durch genannte Rating-Verfahren, indem sie einerseits Kennzahlen aus Jahresabschlüssen analysieren (Hard-Facts) und andererseits die sogenannten Soft-Facts (wie Management, Zahlungsverhalten, Organisation, …) beurteilen.

Branchengliederung

Seit 2008 wird in Österreich zur einheitlichen Branchengliederung das ÖNACE 2008 angewendet. Es ist eine Systematik der Wirtschaftstätigkeiten und dient der Klassifizierung von Unternehmen, Betrieben, Arbeitsstätten und ähnlichen wirtschaftlichen Einheiten und ist damit eine wesentliche Grundlage für die Erstellung einer großen Anzahl verschiedenster Statistiken.

(Quelle: http://www.oenb.at/de/img/aufin_015_k_branchen_tcm14-92361.pdf)

Siehe dazu auch die ISIC-Struktur der UNO zur Standardklassifikation der Wirtschaftszweige

(Quelle: http://unstats.un.org/unsd/cr/registry/isic-4.asp)

Break-Even-Point

Der Break-Even-Point ist die Gewinnschwelle und gibt die Umsatzgröße an, bei der die Gesamtkosten (fixe und variable Kosten) gerade durch Deckungsbeiträge gedeckt werden. Am Break-Even-Point ist der Gewinn immer 0.

Business Angel

Ein Business Angel (kurz BA, selten auch Unternehmensengel) ist jemand, der sich an Unternehmen beteiligt und die Existenzgründer mit Kapital, Know-how und Kontakten in einer typischerweise sehr frühen Phase unterstützt. Meist handelt es sich dabei um erfahrene Unternehmer oder leitende Angestellte, die aufgrund ihrer langen Berufstätigkeit über mehr Management-Erfahrung und Kontakte verfügen als die Gründer der betreuten Unternehmen selbst.

(Quelle: Wikipedia)

Business Plan

Ein Business-Plan ist ein schriftliches Unternehmenskonzept und wird auch Geschäftsplan genannt. Er beschreibt eine Geschäftsidee und enthält alle Eckpunkte zur Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen von Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen ist ein Business-Plan eine wichtige Grundlage zur Überzeugung potentieller Käufer und Investoren wie Banken, Business Angels oder von Risikokapitalgebern. Der berühmt-berüchtigte Hockey Stick Effekt bei Business Plänen beschreibt einen Kurvenverlauf, bei dem es kurz leicht bergab, und dann steil bergauf geht. Vor allem in Businessplänen von Start-Up-Unternehmen sieht man diesen Kurvenverlauf sehr häufig. Hier ist zur Prüfung ein Branchenverständnis unverzichtbar.

Cash-Flow

Der Cash-Flow ist die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen der Periode. Der Cash-Flow stellt eine Maßgröße für den aus dem leistungswirtschaftlichen (Realgüter-) Prozess erwirtschafteten Zahlungsüberschuss dar. Er kann direkt aus der Finanzrechnung oder indirekt aus dem Jahresabschluss ermittelt werden.

(Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/)

Corporate Venturing

Unter diesem Begriff versteht man Finanzierungen durch Industrieunternehmen bzw. deren eigene Venture Capital Gesellschaften, die vorrangig strategisches Konzerninteresse (Beteiligung an Startups als Teil einer Wachstumsstrategie um neue Geschäftsfelder zu entdecken) verfolgen, oft im Gegensatz zu Private Equity Fonds, welche nur an der unmittelbaren Performance interessiert sind.

Data Room

In einem Data Room werden im Rahmen einer Due Diligence die zu prüfenden Unterlagen und Dokumente einem potentiellen Interessenten zur Verfügung gestellt. Ein Data Room ist in der Regel eine internetbasierte Plattform, die einen Onlinezugriff auf vertrauliche Dokumente ermöglicht. Die Wahrung der Vertraulichkeit hat dabei oberste Priorität.

Due Diligence

Unter einer Due Diligence versteht man eine mehr oder weniger detaillierte Prüfung im Vorfeld des Kaufes von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen. Diese Prüfungen analysieren Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analysen) der Objekte und bewerten diese. Im Rahmen einer Due Diligence werden die rechtliche, die steuerliche und die finanzwirtschaftliche Situation, die Situation am Markt sowie die Bereiche der Umwelt, des Versicherungsschutzes, der Technik und des Personals geprüft.

Earn-Out-Modell

Das Earn-Out-Modell ist eine Variante der Kaufpreismodelle bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen. Der Kaufpreis wird (teilweise) abhängig von den zukünftig erzielten Erträgen festgelegt, was einerseits eine Risikoabsicherung für den Käufer darstellt, aufgrund der vereinbarten Basis und der Bewertungsspielräume aber auch oft Anlass zu Streitigkeiten gibt. Daher muss die Basis dieser Earn-Out-Modelle immer eindeutig definiert werden.

Darstellungsweisen des Unternehmenserfolges (GuV Gesamtkostenverfahren)

Umsatzerlöse

+/- Bestandsveränderungen

+ aktivierte Eigenleistungen

+ sonstige betriebliche Erträge

Betriebsleistung

- Materialaufwand inkl. bezogene Leistungen

Rohergebnis

- Aufwendungen (Personal, Abschreibungen und sonstige betr. Aufwendungen)

Betriebsergebnis (= EBIT: Earnings before interest and taxes)

+/- Finanzergebnis

Ergebnis vor Steuern (früher auch als EGT – Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bezeichnet)

+/- außergewöhnliches Ergebnis

- Steuern vom Einkommen und Ertrag

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

+/- Gewinn-/Verlustvortrag aus Vorjahren

+/- Bilanzmaßnahmen (Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen)

Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Weitere Ergebnisdarstellungen der Gewinn- und Verlustrechnung, welche in Kennzahlen oft verwendet werden, sind:

EBITA (earnings before interest, taxes and amortization): Hier werden zum EBIT noch die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Firmenwertabschreibungen) dazugezählt.

EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization): Hier werden zum EBITA noch die Abschreibungen auf Sachanlagen addiert.

Exit

Ein Exit oder auch Ausstieg ist der Verkauf einer gehaltenen Beteiligung an einem Unternehmen. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder einen Gesellschafter an den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Diese Möglichkeiten werden als Exit-Kanäle bezeichnet.

Firmenwert / Unternehmenswert

Der Firmen- oder Unternehmenswert wird durch verschieden Unternehmensbewertungsverfahren (Ertragswert- oder Discounted Cash-Flow-Verfahren, Wiener Verfahren, Substanzwertverfahren, …) versucht darzustellen und zu ermitteln. Siehe dazu auch einen Überblick unter Punkt Wissenswertes. Letztendlich ist ein Unternehmen aber immer genau so viel wert wie ein potentieller Käufer dafür bereit ist zu zahlen.

Förderungen / Förderprogramme

Förderprogramme existieren in Gestalt von Krediten, Bürgschaften, Zuschüssen und (öffentlichem) Beteiligungskapital durch Bund, Länder, Gemeinden und die EU. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind u. a. günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis man mit der Rückzahlung beginnen muss. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge und der -übergabe gibt es hierzu in Österreich umfangreiche Förderungsmöglichkeiten beispielsweise durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder durch die Länder. Für einen Überblick siehe auch den Punkt Wissenswertes!

Franchising / Franchisesysteme

Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistungen rechtlich selbstständig, zahlt dafür Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, für einen einheitlichen Namen und Auftreten nach außen, ein Symbol oder zur Nutzung einer Marke und für ein einheitliches Vertriebssystem sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen (Quelle: Wikipedia)

Fusion

Unter einer Fusion versteht man grundsätzlich die Verschmelzung mehrerer Teile. In der Wirtschaft versteht man unter einer Fusion eine Verschmelzung von ein oder mehreren Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist die Fusion eine mögliche Form der Unternehmensübernahme, wenn das übernommene Unternehmen mit dem übernehmenden Unternehmen verschmolzen wird und daraus dann ein Nachfolgeunternehmen entsteht oder das übernommene Unternehmen in einem größeren Konzernverbund aufgeht.

Geheimhaltungserklärung (auf Englisch NDA Non-disclosure agreement)

Eine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitserklärung ist ein Vertrag, der das Stillschweigen über bestimmte Verhandlungsinhalte oder Informationen zwischen zwei oder mehreren Partnern vereinbart. Im Rahmen einer Unternehmensübernahme wird einerseits vom Berater mit den Interessenten an einem Unternehmen eine Geheimhaltungserklärung abgeschlossen, damit Kunden und Mitarbeiter nicht durch eine vorzeitige Bekanntgabe der Verkaufsabsicht verunsichert werden. Andererseits wird dann im Due Diligence Prozess zwischen den Beteiligten (Käufer, Verkäufer, Berater) Stillschweigen über vertrauliche Informationen im Data Room vereinbart, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollten.

Gewerbe- versus Industriebetrieb

Gewerbe ist grundsätzlich ein mehr rechtlicher Begriff der Gewerbeordnung und umfasst so gut wie jede selbständige Tätigkeit. Der Gewerbebegriff wird jedoch oft auch als Synonym für Handwerksbetriebe verwendet, die nicht die fabrikmäßige Organisation von Industriebetrieben aufweisen. Industriebetriebe sind nach Franz Xaver Bea technische, soziale und wirtschaftliche Einheiten, die Sachleistungen in Fabrikform erstellen. Das Merkmal "Sachleistungen" grenzt die Industriebetriebe von den Dienstleistungsbetrieben ab. Das Merkmal "Fabrikform" stellt auf den Unterschied zwischen Industriebetrieben und Handwerksbetrieben ab. Eine exakte Abgrenzung ist dabei allerdings nicht möglich.

(Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/)

Goodwill

Dieser Begriff wird oft als Differenz zwischen Ertragswert und Substanzwert eines Unternehmens definiert. Als Goodwill werden alle immateriellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet, welche nicht in der Bilanz aufscheinen, aber für den Ertrag eines Betriebes unbedingt notwendig sind wie: Kundenstock, Standort- und Mitarbeiterqualität.

Haftungen bei Unternehmensübernahmen

Grundsätzlich haftet der Übernehmer aufgrund des Gesetzes bei einem Unternehmenskauf für Altschulden; dies kann aber durch die Eintragung eines sogenannten „Haftungsausschlusses“ im Firmenbuch teilweise ausgeschlossen werden.

Siehe dazu auch FAQ´s und die Rubrik „Wissenswertes“.

Insolvenz

Unter Insolvenz versteht man grundsätzlich die Unfähigkeit eines Unternehmers, seinen Verbindlichkeiten weiter nachzukommen und diese zu befriedigen. Anzeichen für Insolvenz sind grundsätzlich tatsächliche oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung.

Durch die Reform des Insolvenzrechts (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010) wurden Konkurs- und Ausgleichsverfahren zu einem einheitlichen Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung zusammengefasst. In diesem Verfahren gibt es neben dem Konkursverfahren ein gegenüber dem früheren Ausgleichsverfahren wesentlich attraktiveres Sanierungsverfahren, das mit oder ohne "Eigenverwaltung" ausgestaltet sein kann und den "Ausgleich" sowie den "Zwangsausgleich" ablöst.

Mit Gültigkeit ab 17.7.2021 passierte eine Insolvenzrechtsreform den Nationalrat. Sie soll unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenzen von fünf auf drei Jahre ermöglichen. Coronabedingt soll die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht nur für Unternehmen, sondern auch für VerbraucherInnen gelten. Im Gesetzespaket ist auch ein "präventives Restrukturierungsverfahren" für Unternehmen enthalten, um schon im Vorfeld den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.

Mit der Restrukturierungsordnung (ReO) wurde nun ein neues, nicht-öffentliches Verfahren zur Sanierung bestandsfähiger Unternehmen geschaffen. Hintergrund ist die Schaffung eines europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmens mit einem vorinsolvenzlichen Verfahren für bestandsfähige Unternehmen, denen eine „wahrscheinliche Insolvenz droht“, und damit die Vermeidung „unnötiger“ Liquidationen. Die Nichtöffentlichkeit soll verhindern, dass Lieferanten ihre Leistungen einstellen und damit eine Restrukturierung verunmöglichen. Eine Bestandsgefährdung („wahrscheinliche Insolvenz“) liegt iSd § 273 Abs 2 UGB, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit, vor. Zudem wird diese bei Erfüllung der URG-Kennzahlen vermutet (weniger als 8% Eigenmittelquote, Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre). Hingegen schadet eine insolvenzrechtliche Überschuldung des Unternehmens nicht.

Siehe dazu auch die Beiträge unter der Rubrik „Wissenswertes“.

Investitions- und Finanzierungsplan

Ein Investitions- bzw. Finanzierungsplan ist die detaillierte Gegenüberstellung von Mittelbedarf und Mittelherkunft. Er ist zentraler Bestandteil eines Businessplans und bei Insolvenzgefahr der Fortbestehensprognose. Der Mittelbedarf umfasst neben den Investitionskosten auch die Betriebsmittel. Eigenes Kapital und sämtliche Mittel fremder Kapitalgeber bilden die Mittelherkunft.

Kapital

Auf der Passivseite der Bilanz findet man das Kapital als Summe aller von den Kapitalgebern zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, die für die Finanzierung der Vermögensgüter eingesetzt werden (Mittelherkunft). Üblicherweise wird es seiner Herkunft entsprechend in Eigenkapital (Beteiligungskapital) und Fremdkapital gegliedert.

Kaufpreismodelle

Kaufpreismodelle können nach unterschiedlichen Kriterien gegliedert werden.

Nach der Zahlungsform in die

  • Zahlung mit Geld
  • Zahlung mit Anteilen des eigenen oder fremden Unternehmens (meist Aktien) oder
  • „Zahlung“ durch die Übernahme von Verbindlichkeiten.

Nach der Fälligkeit kann man unterscheiden zwischen

  • einer sofortigen vollen Zahlung oder
  • einer Ratenzahlung (Absicherung mit Garantien oder Bürgschaften) => Rente oder unter Fruchtgenussvorbehalt (Schenkung mit Auflagen, wobei der Nachfolger das Eigentum am betrieblichen Vermögen erhält, der Übergeber aber weiterhin die Erträge erhält).

Nach der Preisfestlegung zwischen einem

  • Kauf mit Fixpreis oder
  • Kauf mit variablem Preis, der von unterschiedlichen Kriterien abhängig sein kann wie beispielsweise zukünftigen Erträgen (sogenannte Earn-Out-Modelle).

Nach den Übertragungsformen unterscheidet man

  • Unternehmenskauf
  • Fremdfinanzierter Unternehmenskauf
  • Leveraged-Buy-Out
  • Management-Buy-Out
  • Management-Buy-In
  • Verpachtung des Unternehmens
  • Unternehmensübernahme mittels Erbfolge
  • Schenkung oder
  • Übergabe mittels Stiftung.

KMU´s

Eine verbindliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es nicht. Als Anhaltspunkt für die Zuordnung der Unternehmen nach ihrer Größe wird meist die "Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" der EU-Kommission herangezogen. 

Die Empfehlung nennt insgesamt vier Kriterien (die genauen Definitionen der Kriterien sind in der Empfehlung nachlesbar):

  • Mitarbeiteranzahl
  • Umsatz oder Bilanzsumme
  • Eigenständigkeit

Diese Kriterien samt Schwellenwerten sind in der folgenden Tabelle überblicksmäßig zusammengefasst:  

  Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme Eigenständigkeit
Kleinstunternehmen bis 9 ≤ 2 Mio Euro ≤ 2 Mio Euro iA Kapitalanteile 
oder Stimmrechte
im Fremdbesitz
< 25 Prozent (*)
Kleinunternehmen bis 49 ≤ 10 Mio  Euro ≤ 10 Mio Euro
Mittlere Unternehmen bis 249 ≤ 50 Mio Euro ≤ 43 Mio Euro
Großunternehmen ab 250 > 50 Mio Euro > 43 Mio Euro  


Im Idealfall sind alle Merkmale für die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse vorhanden, was aber in der Statistik aufgrund der fehlenden Informationen kaum der Fall ist. In der statistischen Praxis spielt daher die Anzahl der Mitarbeiter (in der jeweils vorhandenen Definition) die vorherrschende Rolle für die Abgrenzung der Unternehmen nach Größengruppen.

Die österreichische Wirtschaft ist traditionell klein strukturiert. Von den gesamt 243.275 Unternehmen (Stand Jänner 2021) hatten:

  • 199.621 (82,1 %) nur 1 - 9 Beschäftigte
  • 21.492 (8,8 %) 10 – 19 Beschäftigte
  • 13.440 (5,5 %) 20 – 49 Beschäftigte
  • 7.177 (3,0 %) 50 – 249 Beschäftigte
  • 1.545 (0,6 %) 250 oder mehr Beschäftigte

(WKO-Statistik gemäß dem Dachverband der Sozialversicherungsträger)

Somit sind 99,4 % aller Betriebe in Österreich Klein- oder Mittelbetriebe. In diesen arbeiteten ungefähr zwei Drittel (64,7%) der etwa 3,05 Mio. Beschäftigten. Sie erwirtschafteten ca. 62 % der Umsatzerlöse und 61 % der Bruttowertschöpfung.

(Quelle: KMU Forschung Austria)

Kooperation

Unter einer Kooperation versteht man eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen (z. B. bei der Entwicklung neuer Technologien) oder Organisationseinheiten (z. B. Abkommen zwischen Staaten über die Nutzung von Rohstoffen oder eine wirtschaftliche Zusammenarbeit) die zielgerichtet ist und auf den Nutzen der Kooperationspartner sowie gemeinsame Interessen ausgerichtet ist.

Konzern- bzw. Unternehmensstruktur

stellt graphisch die Firmenhierarchie bzw. die Firmenstruktur und die Beteiligungsverhältnisse in einem Firmenverbund bzw. einem Konzern dar.

KPI (Key Performance Indicators)

Key Performance Indikatoren sind Schlüsselkennzahlen, mit denen die Leistungserreichung wichtiger Erfolgsfaktoren in Organisationen gemessen werden. Der Vorteil dieser Kennzahlen besteht in der Vereinfachung und Vereinheitlichung komplexer Sachverhalte - allerdings mit all den Gefahren dieser Vereinfachungen. Das heißt die KPI´s geben eine Indikation aber ersparen keine detaillierte Analyse der zugrundeliegenden Ursachen.

KPI´s werden auch im Zusammenhang mit dem Konzept der "Balanced Scorecard" herangezogen.

Beispiele für KPI´s sind etwa die Reklamationsquote als Kennzahl für die Kundenbeziehungen oder die Produkt- und Servicequalität. Wichtige Indikatoren aus der Dienstleistungsbranche sind Umsatz pro Personenstunde oder der Mitarbeiterauslastungsgrad.

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten werden in Sach- und Personensicherheiten unterschieden. Zu den gängigen Sachsicherheiten zählen die Grundschuld, die Verpfändung, die Abtretung und die Sicherungsübereignung. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen Bürgschaften bzw. die Mitverpflichtung in einem Vertragsverhältnis.

Der Hauptzweck von Kreditsicherheiten ist die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, dass eine offene Forderung auch zurückgeführt wird und der Schuldner seiner Verpflichtung diesbezüglich nachkommt.

LBO – Leverage-Buy-Out

Als LBO wird ein MBO (Management-Buy-Out) oder MBI (Management-Buy-In) bezeichnet, bei dem der Kaufpreis zum überwiegenden Teil aus Fremdmitteln (Leverage) finanziert wird. Der Schuldendienst wird im Ergebnis meist aus dem Cash-Flow des erworbenen Unternehmens erbracht. Die Besicherung erfolgt überwiegend durch die Zielgesellschaft und deren Vermögensgegenstände. Leverage-Buy-Out-Übernahmen sind typisch für Private Equity-Investoren. Leider werden Verbindlichkeiten oft auch durch die Zerschlagung des Unternehmens oder den Verkauf einzelner Unternehmensteile abgebaut.

Letter of Intent (LOI)

Dieser Begriff steht für eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen einem Käufer und dem Verkäufer. Er bestätigt, dass beide Partner in Verhandlungen und kurz vor dem Abschluss eines Vertrages stehen. Er bildet somit eine Grundlage für einen erhofften, nachfolgenden Vertrag, begründet aber keinerlei Rechtsansprüche. Die Unterzeichnung eines "Letter of Intent" ändert nichts an der rechtlichen Situation; bislang gibt es weder einen Vertrag noch einen Auftrag.

(Quelle: http://www.boersen-lexikon.net)

Management auf Zeit (Interimsmanagement)

Unter Management auf Zeit versteht man die befristete Übernahme von Managementfunktionen durch erfahrene Manager oder Berater vor allem im Rahmen von Projektorganisationen. Der Vorteil für die Unternehmen liegt darin, dass keine Fixkosten aufgebaut werden müssen und im Unternehmen nicht vorhandenes Knowhow zugekauft werden kann. Ein zusätzlicher Vorteil dieses Modells ist, dass die externen Manager eine unvoreingenommene Sicht auf das Unternehmen haben (nicht „betriebsblind“ sind) und durch die befristete Übernahme der Funktion keine Rücksicht auf soziale Interaktionen im Unternehmen nehmen müssen. Nachteile sind gegeben, wenn das Unternehmen die Aufgaben in weiterer Folge nicht selbst erfüllen kann.

MBI – Management Buy In

Von einem Management Buy In spricht man, wenn sich Personen an einem Unternehmen beteiligen, bei dem sie zuvor nicht beschäftigt waren. Das heißt, das Unternehmen wird durch ein fremdes Management und/oder fremde Eigentümer übernommen.

MBO – Management Buy Out

Im Gegensatz zu einem MBI versteht man unter einem Management Buy Out den Kauf einer Beteiligung an einem Unternehmen, in dem ein Manager schon beschäftigt ist. In der Unternehmensnachfolge bieten sich diese Unternehmensverkäufe ebenso an wie bei "Spin Offs" eines Konzerns.

Mergers & Acquisitions (M&A)

Unter diesem Betriff werden Fusionen bzw. Übernahmen von Unternehmen verstanden.

Mezzanin-Kapital

Mezzanin-Kapital oder Mezzanin-Finanzierungen (abgeleitet aus der Architektur im Sinne von Zwischengeschoss) beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen. Dabei wird in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussrechte bzw. Residualansprüche wie den echten Gesellschaftern zu gewähren. Mezzanin-Kapital kann eigenkapitalähnlich (sog. Equity Mezzanine) in Form von Genussrechten, wertpapierverbrieften Genussscheinen oder stillen Beteiligungen gegeben werden. Möglich sind darüber hinaus Wandel- und Optionsanleihen. Mezzanin-Kapital, das in Form von nachrangigen, partiarischen Darlehen oder Gesellschafterdarlehen gewährt wird, besitzt hingegen Fremdkapitalcharakter und ist in der Regel bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen (sog. Debt Mezzanin).

(Quelle: Wikipedia)

Nachrangiges Kapital

Nachrangiges Kapital ist eine Form von Mezzaninkapital, das gegenüber „klassischem“ Fremdkapital nachrangig ist, das heißt erst nach dessen vollständiger Bedienung verzinst und getilgt wird.

Organigramm

In einem Organigramm wird die Aufbauorganisation eines Unternehmens graphisch nach Organisationseinheiten und Abteilungen dargestellt.

Private Equity

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Finanzierung zwischen Anteilen börsennotierter Unternehmen (public equity) und Anteilen an nicht-börsennotierten Unternehmen (private equity). Gemäß Definition der European Private Equity and Venture Capital Association stellt Private Equity Eigenkapital für nicht-börsennotierte Unternehmen zur Verfügung. Die Kapitalgeber sind dabei private oder institutionelle Investoren, die Kapital in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Instrumenten zur Verfügung stellen.

Share Deal

Bei einem Share Deal wird im Gegensatz zu einem Asset Deal das Unternehmen mit seinem Rechtsträger übertragen. Gegenstand des Vertrages sind die Geschäftsanteile einer Gesellschaft und nicht nur die einzelnen Wirtschaftsgüter.

Spin-Off

Bei einem Spin-Off oder Spin-Out gliedert ein Unternehmen einen Teil des Unternehmens in eine eigenständige Firma aus. Grund dafür ist oft ein Kapitalbedarf, da durch die Umwandlung eines Unternehmensteiles in eine Beteiligung die Möglichkeit besteht kurzfristig Kapital zu erhalten. Siehe dazu auch MBI und MBO.

Squeeze Out

Ein Gesellschafterausschluss (Squeeze Out) von Minderheitsgesellschaftern von Aktiengesellschaften oder GmbHs ist seit 20. Mai 2006 unabhängig von einem Umgründungsvorgang möglich. Die entsprechende gesetzliche Bestimmung dazu wurde mit dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) geschaffen. Dieses regelt den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern durch Hauptgesellschafter (> 90 %) aus Kapitalgesellschaften. Nach dem Gesellschafter-Ausschluss-Gesetz (GesAusG) können auf Verlangen des Hauptgesellschafters, der mindestens 90 % hält, die Minderheitsgesellschafter aus der Gesellschaft (AG oder GmbH) ausgeschlossen werden. Dazu muss ein entsprechender Hauptversammlungsbeschluss (Squeeze-Out-Beschluss) gefasst werden.

Die Minderheitsgesellschafter erhalten in der Folge eine angemessene Abfindung.

Start Up

Der Begriff Start Up bezeichnet ein Unternehmen mit einer innovativen Geschäftsidee und hohem Wachstumspotential. Oft haben die Start-ups es dabei mit einem jungen oder noch nicht existierenden Markt zu tun und müssen erst ein funktionierendes Geschäftsmodell finden. Die Finanzierung eines Start-ups erfolgt wegen der hohen Risiken meist nicht über klassische Finanzquellen, sondern durch sog. Business Angels, (Privatinvestoren), Wagniskapitalfinanzierer oder Crowdfunding.

Nicht jedes neu gegründete Unternehmen wird als Startup bezeichnet. Zum Beispiel starten Handwerks­betriebe wie Tischler und Friseure oder Freiberufler wie Architekten und Rechtsanwälte im Regelfall weder mit einer innovativen Geschäftsidee noch haben sie das vorrangige Ziel, schnell zu wachsen. Sie bedienen einen existierenden und bewährten Markt und gelten häufig als Existenzgründer.

Stille Beteiligung

Eine Stille Gesellschaft ist keine eigene Gesellschaft. Bei der stillen Gesellschaft beteiligt sich ein stiller Gesellschafter mit seinem Kapital an einem bereits bestehenden Unternehmen.

Die Haftung, des stillen Gesellschafters, ist daher auch nur auf sein Kapital beschränkt.  Bei einer typischen stillen Gesellschaft besteht nur Gewinn- und Verlustbeteiligung (kann auch ausgeschlossen werden), während eine atypische stille Gesellschaft eine Beteiligung am gesamten Unternehmenswert (inkl. stille Reserven) darstellt.

Szenarien (best-, worst- u. realistic-case)

Im Rahmen von Planungen werden oft unterschiedliche Fälle mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten gerechnet. Beim Worst Case wird der "schlechteste Fall" angenommen und dient als Grundlage für die weitere Erstellung der Planung. Bei Kredit- oder Beteiligungsentscheidungen wird die Worst Case-Betrachtung oft als Grundlage gefordert. Ebenso wird ein Best Case dargestellt, der den erfolgreichen Fall unterstellt und ein Realistic-, Middle- oder Bank Case der realistisch erreichbaren Annahmen aufzeigt.

(Quelle: http://www.finanzen-lexikon.de)

Transaktionssumme

Vertragswert bei M&A-Projekten. Das kann z.B. der Kaufpreis plus übernommene Schulden oder der Wert der Aktiva sein.

„Die Transaktionssumme berechnet sich aus der Summe aller wie immer gearteten geldwerten Leistungen, die das Unternehmen als Gegenleistung, für die dem Investor gewährte Beteiligung erhält. Darunter fällt insbesondere der betragsmäßige oder sonstige Wert der übernommenen Beteiligung, der Wert der als Sacheinlage zur Verfügung gestellten Vermögensgegenstände oder Arbeitsleistungen, der sonstige Wert gewährter Anteilsrechte, der betragsmäßige oder sonstige Wert des zur Verfügung gestellten Kapitals, gleichgültig ob Eigen- oder Fremdkapital, oder der Wert der sonstigen vermögenswerten Leistungen, oder der Wert übernommener oder sichergestellter Verbindlichkeiten“

(Quelle: www.impulsprogramm.at/upload/i2_-_Antrag_Unternehmer.pdf als Teil der Vereinbarung zur Vermittlung von Business Angels/Beteiligungskapital)

Unternehmensbörse

Eine Unternehmensbörse (auch Firmen- oder Betriebsbörse) ist lt. Wikipedia eine Vermittlungsplattform, an der Unternehmensnachfolgen, Unternehmenstransaktionen und Unternehmensbeteiligungen vermittelt werden können. Auf einer Unternehmensbörse werden im Gegensatz zu herkömmlichen Börsen keine Aktien, Anleihen Devisen oder bestimmte Waren gehandelt. Vielmehr handelt es sich um Plattformen, die Interessenten für Unternehmenskäufe und -verkäufe zusammenbringen.

Unternehmensexposé

Ein Unternehmensexposé ist eine Art Verkaufsprospekt, in dem das Unternehmen dargestellt und potentiellen Interessenten präsentiert wird. Es bildet im Rahmen eines Unternehmensverkaufes zusammen mit einer Unternehmensbewertung und einer Unternehmensplanung dem Käufer eine erste Entscheidungsgrundlage, auf Basis der er entscheiden kann, ob das Unternehmen für ihn interessant ist und sich eine detailliertere Analyse (Due Diligence) lohnt.

Siehe dazu auch eine genauere Beschreibung unter der Rubrik „Wissenswertes“.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge beschreibt die führungs- und kapitalmäßige Überleitung der Unternehmergeschicke (vollständig oder teilweise) von einem bzw. mehreren abtretenden Unternehmern auf den oder die übernehmenden zukünftigen Unternehmer.

(Quelle: Wikipedia)

Venture Capital

Der aus den USA stammende Begriff "Venture Capital" bezeichnet die Bereitstellung von haftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln. Die Bereitstellung des Kapitals ist zeitlich begrenzt, die Laufzeit beträgt in der Regel drei bis zehn Jahre und wird vertraglich fixiert. Auf die Stellung von Sicherheiten seitens des Kapitalnehmers wird im Gegenzug aber weitestgehend verzichtet. Eine Bereitstellung von Venture Capital wird in erster Linie von den Wachstumschancen des Unternehmens und der daraus resultierenden Rendite abhängig gemacht. Venture Capital wird zur Finanzierung früher Unternehmensphasen, Wachstumsphasen sowie zu besonderen Finanzierungsanlässen verwendet.

(Quelle: http://www.foerderland.de)

Verlustvortrag

Kapitalgesellschaften werden in Österreich mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert (Körperschaftssteuer). Unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtige Kapitalgesellschaften müssen für jedes volle Kalenderjahr des Bestehens eine Mindeststeuer in Höhe von 1.750 EUR (GmbH) (Die Mindestkörperschaftsteuer für nach dem 30.6.2013 gegründete GmbHs beträgt in den ersten 5 Jahren 500 EUR pro Jahr bzw. 125 EUR pro Quartal und in den folgenden 5 Jahren 1.000 EUR pro Jahr bzw. 250 EUR pro Quartal. Erst ab dem 11. Jahr ist die volle Mindest-KöSt zu bezahlen.)  bzw. 3.500 EUR (AG) entrichten, die jedoch auf die Körperschaftsteuer der Folgejahre angerechnet werden kann. Steuerliche Verluste können in Österreich zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden. In den Folgejahren können jedoch maximal 75 % der positiven steuerlichen Einkünfte des jeweiligen Jahres als Verlustvortrag geltend gemacht werden. Die verbleibenden 25 % werden wiederum auf Folgejahre vorgetragen.

Vermögen

Auf der Aktivseite findet man als Bestand bezogenes Äquivalent des betrieblichen Kapitals das Vermögen, welches anzeigt, in welchen konkreten Formen das Kapital in der Unternehmung Verwendung gefunden hat (Mittelverwendung). Das Vermögen ist die Gesamtheit aller im Unternehmen eingesetzten Wirtschaftsgüter und Geldmittel, die in Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden werden. Das Anlagevermögen umfasst die Güter, die dem Unternehmen auf längere Dauer zu dienen bestimmt sind, während das Umlaufvermögen die Wirtschaftsgüter umfasst, die für gewöhnlich innerhalb eines kurzen Zeitraums in die Produktion eingehen oder umgesetzt werden (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Zahlungsmittel). (Quelle: Wikipedia)

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