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Gewerberecht Österreich

(Quelle: Leitfaden zu Betriebsnachfolge www.gruenderservice.at/nachfolge)

Eine der zentralen Fragen im Übergabeprozess stellen die gewerberechtlichen Aspekte dar.

Man unterscheidet grundsätzlich 3 Arten von Gewerben:

A. Freie Gewerbe (ohne Befähigungsnachweis)

Für diese ist kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben. Sie dürfen bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden.

  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung
  • Marktfahrer
  • Tankstellen
  • Handelsgewerbe
  • Werbeagentur

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gibt eine bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe heraus, die auch auf der Homepage abrufbar ist.

B. Reglementierte Gewerbe und Handwerke (Befähigungsnachweis erforderlich)

Bei reglementierten Gewerben muss bei der Gewerbeanmeldung der für dieses Gewerbe vorgeschriebene Befähigungsnachweis erbracht werden. Diese Gewerbe sind in der Gewerbeordnung in einer alphabetisch geordneten Liste der reglementierten Gewerbe festgelegt.

  • Fleischer
  • Unternehmensberater
  • Versicherungsagent
  • Tischler
  • Kosmetiker

C. Reglementierte Gewerbe und Handwerke => Zuverlässigkeitsgewerbe (Mit besonderer Bewilligungspflicht)

  • Baumeister
  • Pyrotechnikunternehmen
  • Zimmermeister
  • Vermögensberater
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